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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Volkshochschule Herzogenaurach (nachfolgend „vhs“) gelten für alle Verträge, die ein/e Verbraucher:in oder Unternehmer:in (nachfolgend „Kunde/Kundin“) mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programme) der vhs dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden / der Kundin widersprochen; es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Träger der vhs ist die Stadt Herzogenaurach, vertreten durch Ersten Bürgermeister Dr. German Hacker.

2. Vertragsschluss / Teilnahme
Anmeldung: Ab Veröffentlichung kann eine Anmeldung zu den Veranstaltungen über das Internet www.vhs-herzogenaurach.de erfolgen. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Weiterhin kann eine Anmeldung zu den Veranstaltungen per Post / Briefkasteneinwurf oder persönlich in der Geschäftsstelle der vhs erfolgen. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung zustande.

Teilnahmeberechtigung, Wechsel des Teilnehmers / der Teilnehmerin:
Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldung namentlich genannte Person. Dies gilt für Präsenzveranstaltungen ebenso wie für Online- und/oder Hybridveranstaltungen. Die Teilnahme eines/einer Dritten anstelle der in der Anmeldung genannten Person ist nur mit Zustimmung der vhs in Textform möglich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen 
Entgelte / Entgeltordnung: Für die Veranstaltungen der vhs ist ein Entgelt zu zahlen. Näheres regelt die Entgeltordnung.
Fälligkeit: Die Entgelte werden bei Anmeldung fällig.
Zahlungsmöglichkeiten: Für die fälligen Entgelte erteilt der Kunde / die Kundin der vhs zur Abbuchung ein SEPA-Lastschriftmandat. Kund:innen können in der vhs-Geschäftsstelle auch bar oder mit EC-Karte bezahlen. Die Entgelte werden in der Regel mit Veranstaltungsbeginn abgebucht. Ausnahme: Kochkurse und Wochenendseminare werden in der Woche vor Veranstaltungsbeginn gebucht. Das der vhs erteilte SEPA-Mandat bezieht sich ausdrücklich nur auf die gebuchten Veranstaltungen. Die SEPA-Lastschrift wird nur eingelöst, wenn der Kunde / die Kundin einen Platz in der Veranstaltung erhält und diese auch stattfindet. 
Kosten, die durch fehlerhafte Kontoangaben der Kund:innen, durch ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden / der Kundin.
Ermäßigungen: 50 % Ermäßigung erhalten auf Antrag und bei Vorlage eines gültigen Nachweises:

  • Schüler:innen, Student:innen und in Ausbildung befindliche Kund:innen
  • Kund:innen, die Arbeitslosengeld I und II beziehen
  • Inhaber:innen des Tafelausweises der Diakonie Erlangen und Inhaber:innen des HerzoPass

Die Entgeltermäßigung kann nur für Kurse, Lehrgänge und Einzelveranstaltungen gewährt werden. Für Prüfungen / Prüfungsvorbereitungen, Exkursionen / Studienfahrten / Nebenkosten sind keine Ermäßigungen möglich.
Die Entgeltermäßigung muss vor Veranstaltungs-beginn beantragt werden. Die Ermäßigung muss für jede Veranstaltung neu beantragt werden. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche ist das ermäßigte Entgelt bereits berücksichtigt und in der Veranstaltung ermäßigt angezeigt.

4. Mindestteilnehmerzahl / Höchstteilnehmerzahl
Höchstteilnehmerzahlen: In jeder Veranstaltung steht eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung.
Die Mindestteilnehmerzahl ist für jede Veranstaltung entsprechend ausgeschrieben. Veranstaltungen können nach Zustimmung der vhs auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl stattfinden. Hierfür müssen sich die Kund:innen auf Vorschlag der vhs sofort bei Beginn der Veranstaltung auf eine Entgelt-Aufzahlung oder Stundenreduzierung einigen. Das Ergebnis der Einigung teilt der/die Kursleitende der vhs unverzüglich schriftlich mit. Die vereinbarte Aufzahlung oder Stundenreduzierung gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Eventuell später hinzukommende oder wegfallende Teilnehmende ändern diese Konditionen nicht mehr.

5. Stornierung, Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
a) Ausfall der Veranstaltung
Die vhs ist berechtigt, eine Veranstaltung vor dem ersten Veranstaltungstag aus wichtigen Gründen (wie etwa höhere Gewalt) kurzfristig abzusagen. Das Teilnahmeentgelt wird zu 100% erstattet. Die vhs wird sich um einen Ersatztermin bemühen.
b) Änderung/Ausfall einzelner Termine innerhalb eines Kurses
Wenn eine Veranstaltung aus mehreren Terminen besteht und ein Termin unerwartet ausfällt (z.B. wegen Krankheit der Kursleitung), werden die Teilnehmer:innen nach Möglichkeit von der vhs informiert. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Benachrichtigung. Der ausgefallene Termin wird nachgeholt, wodurch sich das Kursende entsprechend verschiebt. Ein unerwarteter Ausfall ist kein Grund für einen Rücktritt vom Kurs.
c) Rücktritt durch den Kunden/die Kundin
Die Abmeldung muss schriftlich und bei der vhs-Geschäftsstelle erfolgen. Eine mündliche Abmeldung genügt nicht. Es gelten folgende Fristen und Bedingungen:
Stornogebühr für Veranstaltungen:

  • Der Rücktritt von einer Veranstaltung ist kostenfrei, wenn sie bis sieben Tage vor dem ersten Veranstaltungstag erfolgt.
  • Ab sechs Tage vor dem ersten Veranstaltungstag wird das volle Entgelt berechnet. 
  • Krankheit ist kein Grund für einen Rücktritt.
  • Karten für Theater sind von der Stornierung ausgeschlossen, aber übertragbar auf Dritte.

Stornogebühr für Einbürgerungstest und Test „Leben in Deutschland“ 

  • Bei Rücktritt bis 36 Tage vor dem Prüfungstermin beträgt die Stornogebühr 11,00 €.
  • Ab 35 Tage vor dem Prüfungstermin wird das volle Prüfungsentgelt berechnet.

Stornogebühr für Deutsch-Prüfungen: Deutsch telc- Zertifikat und DTZ Deutschtest für Zuwanderer:

  • Bei Rücktritt bis 36 Tage vor dem Prüfungstermin beträgt die Stornogebühr 50,00 €.
  • Ab 35 Tage vor dem Prüfungstermin wird das volle Prüfungsentgelt berechnet.

6. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen können binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden einer Veranstaltung besucht wurden.

7. Nutzungsrechte
Die in den Veranstaltungen verwendeten Materialien und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

8. Haftung
In Schadensfällen haftet die Stadt Herzogenaurach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Beschädigungen und Abhandenkommen der von den Kund:innen in die von der vhs genutzten Räume mitgebrachten Gegenstände, ist ausgeschlossen. Haftung auf Wegen, Exkursionen usw. wird nicht übernommen.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Erlangen.

Stand Juni 2026.